Die Kommunale Gliederung ist eine willkürliche Unterteilung des Gebietes der Stadt Leipzig zu statistischen Zwecken ohne Berücksichtigung historischer oder struktureller Gegebenheiten. Die fünfstufige Dezimalklassifikation wurde erstmals am 18. März 1992 beschlossen, seitdem aber mehrfach verändert.
Das Stadtgebiet ist in zehn Stadtbezirke unterteilt, die neben einer Ziffer einen Namen tragen, der sich grob an den Himmelsrichtungen orientiert.
Jeder Stadtbezirk ist in bis zu zehn Ortsteile gegliedert, die neben einer zweistelligen Zahl (die mit der Ziffer des Stadtbezirks beginnt) ebenfalls einen Namen haben, der allerdings oft gleichlautend zu den historischen Stadtteilen ist (obwohl ein ganz anderes Gebiet gemeint ist!), oder Stadtteile zusammenfasst, die nie zusammengehörten.
Jeder Ortsteil ist in bis zu zehn statistische Bezirke unterteilt, die eine dreistellige Zahl (die mit der Nummer des Ortsteil beginnt), aber keinen Namen tragen.